Der französische Downloadshop VirginMega.fr muss sich an Exklusivvereinbarungen zwischen Rechteinhabern und anderen Händlern halten. Ein Gericht in Paris gab nun Warner Music Recht, das eine Madonna-Single vorab dem Mobilfunkanbieter Orange zugesagt hatte.
„Hung Up“ war in Frankreich ab dem 17. Oktober 2005 vorerst ausschließlich für Kunden der France-Télécom-Tochter erhältlich. Ein Umstand, den VirginMega nicht akzeptieren wollte: Der Digitalshop der Virgin Megastores bot den Titel aus Protest zeitgleich an – und handelte sich postwendend eine Klage von Warner und Orange ein.
Der Richterspruch verdonnerte VirginMega nun zu Schadensersatzzahlungen von jeweils 250.000 Euro an Orange und France Télécom sowie 100.000 Euro an Warner Music France. Die drei Kläger hatten vor Gericht Schäden in Höhe von insgesamt 14 Mio. Euro angegeben.





