Die Verwertungsgesellschaft VG Werbung + Musik hat sich nach eigenen Angaben mit einer Rechtsbeschwerde an die EU-Kommission gewandt, um so „den Behinderungs- und Monopolisierungsstrategien anderer europäischer Verwertungsgesellschaften, insbesondere denen der GEMA„, entgegenzutreten.
In diesem Zusammenhang begrüßt Yvonne Martschinke als Leiterin Lizenzen der Gesellschaft die Ergebnisse der EU-Studie zur Online-Lizenzierung: „Auch wir sind der Ansicht, dass die bisherigen Strukturen der länderübergreifenden Rechtewahrnehmung, die noch aus dem Analog-Zeitalter herrühren, ausgedient haben und nicht nur für den Bereich der Online-Musikrechte technologieadäquate und zukunftsfähige Verwertungsmodelle erforderlich sind.“
Die VG Werbung + Musik sei „nicht in das Netz der Gegenseitigkeitsverträge der CISAC und BIEM eingebunden“ und nehme „daher nicht an der territorialen Marktaufteilung und Abgrenzung zwischen den Verwertungsgesellschaften in Europa teil“.
Zudem will sich die Gesellschaft im Popkomm-Vorfeld offenbar weiter profilieren: So greift die Geschäftsführerin der VG Werbung + Musik, Dr. Nadja Kaeding, die GEMA in einem weiteren Schreiben explizit an: „Die Vertragsstrategien der GEMA zielen darauf ab, die Vertragsfreiheit der Wahrnehmungsberechtigten zu behindern. Weder die Kündigungsfristen, noch der Umstand, dass werk- und nutzungsbezogene Kündigungen ausgeschlossen sind, sind zeit- und wettbewerbsgerecht. Die GEMA arbeitet mit Markteintrittsbarrieren.“ Kaeding ergänzt: „Die derzeit praktizierten Monopole behindern die technische Entwicklung, sie sind nicht im Interesse der Wahrnehmungsberechtigten, generell nicht im Interesse der Inhaber von Immaterialrechtsgütern. Sie sind leistungs- und effizienzfeindlich.“





