Recorded & Publishing

VG Musikedition tagte in Kassel

Nach der Premiere im Jahr 2025 fand die Mitgliederversammlung der VG Musikedition auch in diesem Jahr erneut vollständig hybrid statt. So kamen am 23. Juni insgesamt knapp 100 Mitglieder in Kassel oder online zusammen, um über aktuelle Themen zu diskutieren und Beschlüsse auf den Weg zu bringen.

Zunächst berichtete Christian Krauß, Geschäftsführer VG Musikedition, über die Fortsetzung der positiven wirtschaftlichen Entwicklung im vergangenen Jahr. Demnach konnte die VG Musikedition in zentralen Geschäftsbereichen, insbesondere in den Vervielfältigungssparten, teilweise deutliche Ertragssteigerungen verzeichnen. Die Gesamterlöse (ohne Auflösung von Rückstellungen und ohne Erträge aus nicht verteilbaren Einnahmen) stiegen auf 11,555 Millionen Euro an. Dies entspricht Mehreinnahmen in Höhe von 4,56 Prozent gegenüber dem Geschäftsjahr 2024.

Gleichzeitig erhöhte sich die Gesamtausschüttungssumme um knapp 5,4 Prozent auf 9,330 Millionen Euro, während die Verwaltungskostenquote – ohne strategische Maßnahmen – mit 6,57 Prozent nach 6,41 Prozent im Vorjahr erneut stabil im einstelligen Bereich lag. Einschließlich der strategischen Maßnahmen ging der Kostensatz nochmals leicht von 7,48 Prozent auf 7,39 Prozent zurück.

Wesentlich beigetragen zu dem guten Geschäftsergebnis hätten, so Krauß, intensive Bemühungen, die Lizenzierungsdichte gegenüber Musikschulen, Kinderbetreuungseinrichtungen und Kirchen(gemeinden) signifikant zu erhöhen. Demnach konnten im vergangenen Jahr mehr als 2000 neue Dauerlizenzen zur Herstellung und Nutzung legaler Vervielfältigungen von Musiknoten und Songtexten abgeschlossen werden.

Darüber hinaus informierte Krauß die Mitglieder der VG Musikedition unter anderem über die aktuellen Entwicklungen zum neuen evangelischen Gesangbuch, das 2029 erscheinen soll, und über den Stand der Verhandlungen mit Plattformen, die grafische Aufzeichnungen von Musikwerken wie etwa Noten durch Diensteanbieter öffentlich zugänglich machen sollen.

Im zweiten Teil der Versammlung befassten sich die anwesenden und digital teilnehmenden Mitglieder mit Anträgen zum Satzungswerk der VG Musikedition. Unter anderem wurde die VG Musikedition durch eine Ergänzung des Berechtigungsvertrages für die Zukunft mit der Lizenzierung der Einblendung von Songtexten bei Singalongs, dem sogenannten „Rudelgesang“, Offenem Singen, Singflashmobs und vergleichbaren Formaten sowie bei (Pop)-Konzerten oder öffentlichen Advents- und Weihnachtssingen beauftragt.

In einem Impulsvortrag schließlich setzte sich Rechtsanwalt Thomas Tietze mit einem Urteil des EuGH vom 19. März 2026 zum Urheberschutz wissenschaftlich-kritischer Ausgaben auseinander. Dabei beleuchtete er insbesondere die damit entstandenen Chancen für Musikverlage und Herausgeber und gab praktische Hinweise zum Umgang mit der Entscheidung, die den Werkbegriff des europäischen Urheberrechts erneut weiterentwickele.