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Verstößt Charts-Regelwerk gegen Wettbewerbsrecht?

Das Bundeskartellamt überprüft, ob die gegenwärtigen Kriterien zur Charts-Ermittlung gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Die Firma motion FX/Radar Music hatte diesbezüglich bei der Bundesbehörde interveniert.

Das Bundeskartellamt überprüft, ob die gegenwärtigen Kriterien zur Charts-Ermittlung gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Die Firma motionFX/Radar Music hatte diesbezüglich beim Kartellamt interveniert.

Knackpunkt ist der Passus 4.4 des offiziellen Charts-Regelwerks, wonach Produkte, deren Händlerabgabepreise vorgegebene Mindestgrenzen unterschreiten, nicht für die Charts-Ermittlung gezählt werden. Diese Mindestgrenze liegt derzeit für ein einfaches CD-Album bei 8,50 Euro. Manfred Wehrhahn, der Geschäftsführer von Motion FX/Radar, sieht darin „massive Verletzungen der Wettbewerbsbestimmungen“. Wehrhahn bekräftigte gegenüber MusikWoche: „Es handelt sich hier um ein Preiskartell. Das Kartellamt gibt uns recht.“

Das Bundeskartellamt bestätigte auf Anfrage von MusikWoche, dass Überprüfungen laufen, ob Verstöße gegen Paragraph 81 des EG-Vertrags und Paragraph 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen. Beide Gesetzespassagen verbieten ausdrücklich Vereinbarungen zwischen Unternehmen oder Unternehmensvereinigungen, „die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken“.

Der Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft hat sich mit dem Thema beschäftigt und erklärt: „Die Charts-Regeln sind ein seit drei Jahrzehnten bewährtes, offenes und für alle Marktpartner transparentes Regelwerk, gegen das bis zum Zeitpunkt der Anfrage durch das Kartellamt keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken erhoben worden sind. Zur Zeit befinden wir uns in konstruktiven Gesprächen mit der Behörde und sind optimistisch, dass wir gemeinsam eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung finden.“

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