Die in der ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte) zusammengeschlossenen Verwertungsgesellschaften einigten sich nach Mitteilung der GEMA mit dem Informationskreis AufnahmeMedien (IM) einvernehmlich auf die Zahlung von Vergütungen für beschreibbare und wiederbeschreibbare DVDs. Demnach gilt für DVD-Rohlinge mit einer Speicherkapazität von 4,7 Gigabyte oder rund 120 Videominuten nun ein Vergütungssatz von 0,087 Euro pro Spielstunde – dies entspricht 0,174 Euro pro Stück. Die Regelung wurde in eine Anlage zum Paragraph 54d des Urheberrechtsgesetzes aufgenommen. Gleichzeitig verlängerten die Urheberrechtsgesellschaften die seit dem Jahr 2000 bestehende Regelung für CD-Rohlinge, nach der für 30 Prozent aller verkauften CD-Rs und CD-RWs eine Vergütung von 0,072 Euro pro Stunde Spieldauer fällig ist. Während laut GEMA-Kommunikationschef Dr. Hans-Herwig Geyer in diesem Fall die bestehende Praxis fortgeschrieben wird, gab es für DVD-Rohlinge bislang keine Regelung.
Vergütungssätze für beschreibbare DVDs stehen fest
Die Verwertungsgesellschaften einigten sich nach Mitteilung der GEMA mit dem Informationskreis AufnahmeMedien auf die Zahlung von Vergütungen für beschreibbare DVDs. Die Regelung für CD-Rohlinge wurde verlängert.





