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Verbände wollen Piraten zivilrechtlich an den Kragen

Die Verbände HAMM, GDM, IVD und AWM fordern eine angemessene Verfolgung nicht-gewerblicher Internetpiraten. Dafür sei ein Auskunftsrecht gegenüber den Internet-Servic-Providern (ISP) nötig.

Die Verbände HAMM, GDM, IVD und AWM – Aktionsgemeinschaft Wirtschaftlicher Mittelstand fordern eine angemessene Verfolgung nicht-gewerblicher Internetpiraten. „Das Strafrecht darf nur das letzte Mittel gegen nicht-gewerbliche Raubkopierer sein“, erklärte Jörg Weinrich, stellvertretender Geschäftsführer des IVD. „Hier muss der Staat eine angemessene zivilrechtliche Verfolgung ermöglichen, die eine Verwarnung der Täter zulässt, ohne diese zu kriminalisieren oder in den finanziellen Ruin zu treiben.“ Dafür sei ein Auskunftsrecht gegenüber den ISP nötig, was aber u. a. vom eco-Verband der deutschen Internetwirtschaft abgelehnt wird. Ein Verzicht auf das für die zivilrechtliche Verfolgung notwendige Auskunftsrecht hätte nach Ansicht der vier mittelständischen Verbände der Film-, Musik- und Dienstleistungswirtschaft erhebliche Folgen: Die deutsche Medienbranche mit Kinos sowie Musik- und Filmfachgeschäften würde „weiterhin schwer geschädigt, die Justizbehörden würden in Bergen von Anzeigen ersticken und die Tauschbörsianer hätten mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren zu rechnen“. Mit ihrem Vorschlag für ein unbürokratisches Vorgehen wollen die vier Verbände hingegen „abschrecken und weitere Straftaten verhindern“.