Recorded & Publishing

Verbände begrüßen Verbot des „Kopierschutzknackens“

Der Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft und die Deutsche Landesgruppe der IFPI sehen im Urheberrechtsentwurf der Bundesregierung ihre wichtigste Forderung erfüllt, melden aber noch Nachbesserungsbedarf an.

Der Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft und die Deutsche Landesgruppe der IFPI sehen im ihre wichtigste Forderung erfüllt, melden aber noch Nachbesserungsbedarf an. Wie Gerd Gebhardt, Vorsitzender der Phonoverbände, in einer Pressemitteilung erläuterte, konnte trotz starken Widerstands das Motto „Das Schützbare schützen, das Nicht-Schützbare vergüten“ im Gesetzestext verankert werden: „Wichtig ist, dass die Umgehung von Kopierschutzsystemen ebenso wie die Verbreitung von Umgehungstechnologien und die detaillierte Anleitung zur Umgehung verboten werden. Es muss den Rechteinhabern überlassen bleiben, ihre Werke gegen massenhaftes Kopieren zu schützen. Es gibt auch in Zukunft keinen Anspruch auf eine private Kopie.“ Einige Punkten müssten allerdings noch nachgebessert werden. So fehlten etwa die Feststellung, dass aus illegalen Quellen keine legalen Kopien angefertigt werden dürfen sowie ausdrückliche Unterlassungs- und Auskunftsansprüche bei Urheberrechtsverstößen im Internet. Auch die Weiterentwicklung von technischen Schutzmaßnahmen werde durch Einschränkungen behindert. Was der Musikwirtschaft außerdem Sorge bereitet, ist die Unsicherheit, ob das Gesetz noch in diesem Jahr und damit vor Ablauf der von der EU gesetzten Frist verabschiedet werden kann. Gerd Gebhardt: „Die Verzögerungen belasten die Musikwirtschaft erheblich, die das Gesetz für erfolgreiches marktwirtschaftliches Handeln dringend benötigt. Das novellierte Urheberrechtsgesetz muss schnellstens in Kraft treten, damit die kreative Leistung der deutschen Musikwirtschaft gewährleistet bleibt.“