Recorded & Publishing

Verbände begrüßen Urheberrechts-Novellierung

Sowohl der Bundesverband Phono als auch der Deutsche Musikverlegerverband (DMV) haben in einer ersten Stellungnahme die heute verabschiedete Novellierung des Urheberrechtsgesetzes begrüßt. Beide Verbände fordern aber weitere Änderungen.

Sowohl der Bundesverband Phono als auch der Deutsche Musikverlegerverband (DMV) haben in einer ersten Stellungnahme die heute verabschiedete Novellierung des Urheberrechtsgesetzes begrüßt. Beide Verbände fordern aber weitere Änderungen. „Mit dem Beschluss erhalten wir zumindest einige der Rahmenbedingungen, die für die Tonträgerhersteller dringend erforderlich sind“, erklärte Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände. Geschäftsführer Dr. Heinz Stroh, zeigte sich erleichtert: „Darauf hat die Musikbranche seit Monaten gewartet“.

Wichtigste Änderung der Novelle ist das Verbot der Umgehung von Kopierschutzsystemen. Auch das Angebot von Umgehungsprogrammen und detaillierte Anleitungen, wie man Kopierschutzsysteme „knackt“, sind in Zukunft verboten. Eine weitere wichtige Neuerung ist das sogenannte „Recht der Zugänglichmachung“. Hier wird das Urheberrecht an die neuen Vertriebswege für Musik und andere Inhalte im Internet angepasst. Unzufrieden sind beide Verbände aber dennoch: So fehle in dem Gesetz beispielsweise die ausdrückliche Klarstellung, dass man aus illegalen Quellen keine legalen Kopien anfertigen darf.

„Das ist legalisierte Hehlerei mit gestohlener Musik. Hier setzen wir auf die nächste Gesetzesnovelle, die in der Parlamentsdebatte nachdrücklich gefordert und von Bundesjustizministerin Zypries angekündigt wurde. Es bleibt für den Gesetzgeber noch viel zu tun“, meint Gebhardt. Dr. Heinz Stroh bilanzierte die Novellierung aber ingesamt als „deutliche Verbesserung“ und hob die vorbildliche Zusammenarbeit mit anderen Verbänden aus der Musik- und Kulturwirtschaft hervor, die sich im Forum der Rechteinhaber zusammengeschlossen haben.

Mehr zum Thema