Der Verband der Deutschen Konzertdirektionen (VDKD) hat auf seiner jüngsten Mitgliederversammlung eine Initiative zum Lärmschutz bei Konzerten in die Wege geleitet. So hat der Verband eine technische Arbeitsgruppe eingerichtet und dem Bundesgesundheitsministerium ein Kooperationsangebot unterbreitet. Dabei bezieht sich der Verband auf einen Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK) hinsichtlich „Maßnahmen zur Verhinderung von Gehörschäden durch Musikveranstaltungen einschließlich Diskothekenlärm“.
VDKD-Präsident Michael Russ erklärt: „Ziel freiwilliger Selbstvereinbarungen – wie von der GMK gefordert – muss sein, die Interessen von Musikgenuss und Gesundheitsschutz in Einklang zu bringen. Aufklärung und Eigenverantwortung der Konzertbesucher sollten Vorrang vor neuen gesetzlichen Regelungen haben.“ Der Verband strebt generelle Regelungen zu Aufklärungshinweisen für sämtliche Konzerte an. Das gesetzliche Instrumentarium bezüglich DIN-Normen und Haftung des Veranstalters sei indes ausreichend. Zu untersuchen sei laut Michael Russ aber neben den Belastungen bei Live-Veranstaltungen auch „der sicherlich wesentliche Anteil, den der private Musikgenuss zu dauerhaften Hörschäden gerade bei Jugendlichen beiträgt“.
Neben Vorstand Hans-Peter Haag wird sich künftig eine VDKD-Arbeitsgruppe unter Leitung von Christoph Uerlings, dem technischen Koordinator der Peter Rieger Konzertagentur, mit Fragen wie DIN-Normen und Immissionsschutz bei Konzerten beschäftigen. „Wir freuen uns sehr, dass wir mit Christoph Uerlings einen international renommierten Sicherheitsexperten gewinnen konnten“, betont Russ. Der VDKD habe zudem „als Spitzenverband der Konzertveranstaltungs- und Künstlervermittlungsbranche dem Bundesgesundheitsministerium bereits in einem Schreiben unsere Gesprächsbereitschaft signalisiert“, so der Präsident.






