Weder Grund zur Panik noch Anlass zur Verharmlosung der Sachlage sieht Prof. Dr. Johannes Kreile, Justitiar des Verbands der Deutschen Konzertdirektionen (VDKD), im aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts München zur Umsatzsteuerbefreiung von Veranstaltern. Während der Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft (idkv) nun eine flächendeckende Umsatzsteuerbefreiung für Konzerte aller Art und durch den damit wegfallenden Vorsteuerabzug eine Bedrohung der Branche fürchtet, ist nach Auffassung des VDKD anhand des Urteils die Entwicklung im Bereich der Rock- und Popmusik nach wie vor offen. „Es kommt weiterhin jeweils auf eine Einzelfallprüfung an. Es ist nicht entschieden worden, dass Rock- und Popkonzerte jetzt automatisch unter die Steuerbefreiung fallen“, erklärte Kreile gegenüber MusikWoche, bestätigte indes das Problem einer „gewissen Rechtsunsicherheit“.
VDKD sieht Umsatzsteuerproblem offen
Im vom idkv heftig kritisisierten aktuellen Urteil des Münchner Verwaltungsgerichts sieht VDKD-Justitiar Prof. Johannes Kreile keine Entscheidung für eine zwangsläufige flächendeckende Umsatzsteuerbefreiung von Konzerten aller Art. Denn es fehle in dem Urteil eine explizite Aussage für den Bereich Rock- und Popmusik. So bestehe weiterhin „eine gewisse Rechtsunsicherheit“.






