Der Verband der Deutschen Konzertdirektionen (VDKD) kritisiert die Besteuerung „auf zweiter Ebene“ bei ausländischen Kulturorchestern. Nach der geltenden Regelung werden diese laut VDKD zwar, wenn sie in Deutschland auftreten und für ihre Konzerte ein Gesamthonorar als Orchester erhalten, „als Kulturveranstaltung von der Quellensteuer befreit“. „Gleichzeitig aber wird der einzelne, angestellte Musiker des Orchesters steuerpflichtig und soll sein ihm im Ausland ausgezahltes Gehalt anteilig für die Tage, an denen er sich in Deutschland aufhält, versteuern“, erläutert der Veranstalterverband. Mögliche gravierende Folgen dieser Praxis liegen für VDKD-Präsident Michael Russ auf der Hand: „Das Unverständnis über deutsches Steuerrecht bei den großen amerikanischen Kulturorchestern wie beispielsweise den New Yorker Philharmonikern, dem Boston Symphony Orchestra und dem Cleveland Orchestra ist beträchtlich. Die Branche spürt bereits, dass ausländische Orchester nicht mehr bereit sind, Konzertengagements in Deutschland anzutreten.“
VDKD kritisiert Besteuerung ausländischer Orchester
Der Verband der Deutschen Konzertdirektionen (VDKD) kritisiert die Besteuerungspraxis „auf zweiter Ebene“ bei ausländischen Kulturorchestern als Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot und Grundprinzipien des Steuerrechts. Bei Beibehaltung der geltenden Regelung sei zu befürchten, dass ausländische Orchester künftig nicht mehr in Deutschland auftreten.






