Der Verband der Deutschen Konzertdirektionen (VDKD) ist unzufrieden mit der vorläufigen Neuregelung der Besteuerung ausländischer Künstler. Der Verband hält das vom Bundesministerium für Finanzen vorgestellte „vereinfachte Steuererstattungsverfahren“ für aufwändig und unzureichend. Die neue Regelung wurde notwendig, da der Europäische Gerichtshof im Juni die bisherige „Ausländersteuer“-Gesetzgebung in Deutschland für nicht vereinbar mit europäischem Recht erklärt hatte. Bisher mussten ausländische Künstler im Gegensatz zu ihren deutschen Kollegen pauschal Steuern für ihre Bruttogage zahlen und konnten Betriebskosten nur geltend machen, wenn diese die Hälfte der Einnahmen überstiegen. Das „vereinfachte Steuererstattungsverfahren“ gibt den ausländischen Künstlern nun die Möglichkeit, nachzuweisen, dass die „Ausländersteuer“ höher ist als der normale Steuersatz für deutsche Künstler. Dann bekommen sie den Differenzbetrag erstattet. Der VDKD stört sich aber an dem aufwändigen Verfahren. Verbandspräsident Michael Russ erklärt: „Es ist ausländischen Künstlern nicht vermittelbar, warum sie ihre Betriebsausgaben erst im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens erhalten und nicht, wie es üblich ist, von den Einnahmen die Betriebsausgaben absetzen können. Darüber hinaus ist der Verwaltungsaufwand enorm, zumal die Bearbeitungszeit beim Bundesamt für Finanzen unseren Informationen nach zwischen sechs und neun Monaten beträgt. Wir setzen uns weiterhin für eine Regelung ein, die ermöglicht, dass Betriebskosten unmittelbar abgezogen werden können und hoffen, auf den Gesetzgeber entsprechend einwirken zu können.“
VDKD kritisiert Ausländersteuer-Regelung
Der Verband der Deutschen Konzertdirektionen (VDKD) ist unzufrieden mit der vorläufigen Neuregelung der Besteuerung ausländischer Künstler.






