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VDKD hält an Zusammenarbeit mit Presse fest

Nach dem an den Fotografenverträgen bei der Robbie-Williams-Tour entbrannten Konflikt zwischen Veranstaltern und Presse setzten sich die beteiligten Interessensverbände VDKD und DJV erstmals gemeinsam an einen Tisch.

Nach dem an den Fotografenverträgen bei der Robbie-Williams-Tour entbrannten Konflikt zwischen Veranstaltern und Presse setzten sich die beteiligten Parteien erstmals gemeinsam an einen Tisch. So trafen sich der Verband der Deutschen Konzertdirektionen (VDKD) und der Deutsche Journalistenverband (DJV) Mitte September in Berlin zu einem Roundtable-Gespräch zum Thema „Fotografenverträge bei Konzerten“ und klärten die Fronten.

Im Rahmen der VDKD-Vorstandssitzung am 25. September erklärte Präsident Michael Russ nun, der Verband werde an der bisher bewährten Praxis festhalten, Journalisten die Berichterstattung über Konzerte nach branchenüblichen Standards zu ermöglichen. Russ weiter: „Die Presse hat das Recht, sich zu informieren und zu fotografieren, um eine umfassende Vor- und Nachberichterstattung über ein Konzert oder eine Tournee leisten zu können. Der VDKD hält deshalb die zeitliche Befristung der Verwendung von Fotos und die inhaltliche Beschränkung auf ein Medium in Fotografenverträgen für nicht angebracht. Dass gleichwohl die Privatsphäre des Künstlers respektiert und gewahrt bleiben muss, ist selbstverständlich.“

Russ erläuterte zudem, dass die Konzertveranstalter an einem guten Verhältnis zur Presse interessiert seien, und der Verband das Thema unter anderem bereits im November vergangenen Jahres in einem Gespräch mit dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger und einem Vertreter der Deutschen Presse-Agentur erörtert habe: „Unsere Erfahrung ist, dass die Fotografen im Allgemeinen zufrieden sind mit den Arbeitsbedingungen, die bestimmte Aspekte wie Sicherheit, Publikumsbedürfnis und Konzentration des Künstlers natürlich berücksichtigen müssen. Wir als Verband bieten uns gerne als Mittler an, um die bisher bewährte Praxis fortzusetzen. Sollte ein Künstler Forderungen haben, die über das branchenübliche Maß hinausgehen, ist im Einzelfall eine Abwägung zwischen dem Recht der Berichterstattung und dem Schutz der Persönlichkeit erforderlich. Der Tourneeveranstalter und der örtliche Veranstalter befinden sich manches Mal in einer schwierigen Situation, müssen sie doch nicht nur die Bedürfnisse des Publikums und der Presse berücksichtigen, sondern auch die Wünsche des Künstlers und seines Managements respektieren.“

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