Der Verband der Deutschen Konzertdirektionen e.V. (VDKD) begrüßt die „weitsichtige Entscheidung“ des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Besteuerung ausländischer Künstler. Das Urteil des EuGH vom 3. Oktober 2006 sei richtungsweisend, indem es die deutsche Praxis als europarechtswidrig bezeichne.
„Bei der deutschen Ausländersteuer für Künstler dürfen die tatsächlich entstandenen Kosten nicht in Ansatz gebracht werden, der Veranstalter zahlt pauschal auf die Gesamthonorare des Künstlers 20 Prozent Ausländersteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag“, erläutert VDKD-Justitiar Prof. Dr. Johannes Kreile und fährt fort: „Der EuGH verlangt nun, dass auch in Deutschland die tatsächlichen Kosten, die einem Künstler entstehen, abgezogen werden können; auf den reduzierten Betrag ist dann die Ausländersteuer durch den Veranstalter zu entrichten.“
„Für uns Veranstalter ist der Urteilsspruch des EuGH ein wichtiger Sieg und richtungweisend, er stärkt den Standort Deutschland für Veranstaltungen und macht ihn für viele Künstler wieder attraktiver“, ergänzt VDKD-Präsident Michael Russ.






