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VDKD begrüßt KSK-Reform

Der Verband der Deutschen Konzertdirektionen (VDKD) begrüßt die Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes. Laut Verbandspräsident Michael Russ hat sich die Mitwirkung seines Verbandes bei der Reform gelohnt. „Wir hoffen nun auf eine nachhaltige Absenkung der Beitragssätze und damit auf eine Entlastung unserer Mitglieder“, so Russ.

Der Verband der Deutschen Konzertdirektionen (VDKD) begrüßt die Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes. Laut Verbandspräsident Michael Russ hat sich die Mitwirkung seines Verbandes bei der Reform gelohnt. „Wir hoffen nun auf eine nachhaltige Absenkung der Beitragssätze und damit auf eine Entlastung unserer Mitglieder“, so Russ.

In der dritten Reform des Gesetzes soll durch eine größere Erfassungsgenauigkeit der Abgabepflichtigen sowie einer stärkeren Prüfung der Versicherungspflicht der Versicherten der Beitragssatz konstant gehalten beziehungsweise auf die Höhe des Jahres 2004 reduziert werden. Zudem bekommt die deutsche Rentenversicherung Bund die Möglichkeit, im Rahmen von Betriebsprüfungen auch die Künstlersozialabgabepflicht eines Unternehmens zu prüfen. Der Bundesrat ließ am 11. Mai den entsprechenden Gesetzentschluss des Bundestages passieren. Das Gesetz tritt im Juni 2007 in Kraft.

Laut Russ arbeiten die meisten Veranstalter hauptsächlich mit freien Künstlern zusammen, die oft auch hohe Honorare bekommen – entsprechend hoch sei dann auch die zu leistende Künstlersozialabgabe. „Für Künstler in Deutschland sowie für die privatwirtschaftlichen Unternehmen der Kulturwirtschaft, die wesentlich zur kulturellen Vielfalt in Deutschland beitragen, ist diese Reform ein wichtiges soziales und kulturpolitisches Signal,“ erklärte der VDKD-Präsident.

Das Künstlersozialversicherungsgesetz bietet selbstständigen Künstlern und Publizisten Schutz in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Die Künstlersozialkasse (KSK) finanziert sich zu 50 Prozent durch die Versicherten, zu 20 Prozent durch den Bundeszuschuss und zu 30 Prozent durch die Verwerter künstlerischer und publizistischer Leistungen. Der Abgabesatz betrug 2003 3,8 Prozent, stieg 2004 auf 4,3 Prozent, wurde 2005 auf 5,8 Prozent erhöht und liegt mittlerweile bei 5,1 Prozent.

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