Ausgerechnet der alte Streit um die Frage, ob Bertelsmann im Jahr 2000 mit seinem Privatkredit in Höhe von 80 Mio. Dollar das Überleben der Tauschbörse Napster Inc. verlängert und damit für zusätzliche Urheberrechtsverletzungen gesorgt hat, könnte dem aktuellen Fall um den Verdacht von Preisabsprachen im Downloadhandel zusätzliche Würze verleihen. Zwei so genannte White Papers von EMI und MusicNet sowie von Universal Music und PressPlay, die im Dezember 2003 zur Einstellung eines Verfahrens gegen die damals noch fünf Majorkonzerne beigetragen hatten, werden von der kalifornischen Bezirksrichterin Marilyn Hall Patel in Frage gestellt.
Damals ging die amerikanische Staatsanwaltschaft dem Verdacht nach, die großen Plattenkonzerne würden der Entstehung eines legitimen Downloadmarktes künstliche Preisschranken in den Weg stellen, um ihr Kerngeschäft im Tonträgerverkauf nicht zu gefährden. Mithilfe von illegalen Absprachen zu Preisen und Nutzungsbedingungen bei den seinerzeit einzigen legalen Angeboten MusicNet und PressPlay hätten die Majors einerseits einen früheren Erfolg von kommerziellen Downloaddiensten verhindert und zugleich pro Forma legale Alternativen zu Filesharingplattformen wie dem ursprünglichen Napster geschaffen.
Soweit der Verdacht der Justiz, bestätigen ließ sich das indes nie. Zumal die besagten White Papers der Branche belegen sollten, dass die Industrie über jeden Zweifel bezüglich einer Kartellbildung erhaben ist. Genau das will Richterin Hall nun jedoch nicht glauben. Die Unschuldserklärungen der Majors seien zum Teil „vorsätzlich irreführend“ gewesen. Die einzelnen Firmen seien selbstverständlich immer bestens über die Vertragskonditionen der Konkurrenz informiert und Meistbegünstigungsklauseln seien völlig normal. Deshalb will Patel die White Papers als Beweismittel im Streit zwischen den Parteien EMI und Universal gegen Bertelsmann und Hummer Winblad zulassen.
Die Investmentfirma, die Napster zunächst Geld gegeben und später mit Hank Barry auch einen Geschäftsführer gestellt hatte, argumentiert nämlich, dass die Majors Napster nie auf einen grünen Zweig kommen ließen, weil sie sich unrechtmäßig gegen eine Vergabe von Lizenzen geweigert und mit MusicNet und PressPlay ein Schutzschild geschaffen hätten, indem sie Pseudoangebote abgegeben hatten. Sollte sich dies bewahrheiten, spräche vieles im Fall EMI/Universal vs. Bertelsmann/Hummer Winblad gegen die Majors, was auch in den aktuellen Ermittlungen wegen mutmaßlicher Preisabsprachen im Downloadgeschäft zum Tragen kommen könnte.





