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US-Richter erklärt Bootlegs für legal

Das amerikanische Anti-Bootlegging-Gesetz verstößt gegen die US-Verfassung. Ein Bundesrichter in New York sprach deshalb einen Plattenhändler frei, dem vorgeworfen wurde, illegale Konzertmitschnitte in seinem Laden und auf seiner Website verkauft zu haben.

Das amerikanische Anti-Bootlegging-Gesetz verstößt gegen die US-Verfassung. Ein Bundesrichter in New York sprach deshalb einen Plattenhändler frei, dem vorgeworfen wurde, illegale Konzertmitschnitte verkauft zu haben. Jean D. Martignon wurde im Oktober 2003 verklagt, weil er in seinem Laden in Manhatten-Chelsea und auf seiner Website (http://midnightrecords.com) nicht genehmigte Aufnahmen von Live-Auftritten angeboten hatte. Martignon hatte rund 1000 verschiedene Bootlegs zu Preisen zwischen zehn und 20 Dollar im Programm.

Richter Harold Baer befand nun, dass der Mann aufgrund des so genannten Anti-Bootlegging Statute nicht verurteilt werden könne. Das amerikanische Urheberrecht sieht einen Copyright-Schutz von kreativen Werken bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers vor. Beim Anti-Bootlegging Statute fehle eine derartige Zeitbegrenzung und sorge somit dafür, dass Live-Aufnahmen unbegrenzt geschützt sind. Diese Gesetzesformulierung stehe also im Konflikt mit dem allgemein gültigen US-Copyright. Die Kläger wägen noch ab, ob sie gegen dieses Urteil in Berufung gehen wollen. Die RIAA hat bereits ihre Kritik zu dieser Entscheidung geäußert.