Die Recording Industry Association Of America (RIAA) muss in ihrem Kampf gegen Filesharer zum ersten Mal für die Anwaltskosten einer Beklagten aufkommen. Ein US-Bezirksgericht wies den Branchenverband an, die einst von Capitol Records vor Gericht gezerrte US-Bürgerin Deborah Foster für ihre Prozesskosten zu entschädigen.
Die RIAA hatte die Krankenschwester Deborah Foster im November 2004 beschuldigt, illegal Musik im Internet verbreitet zu haben und die Klage später auch auf Fosters Tochter ausgedehnt. Ein US-Distriktgericht in Oklahoma wies die von Capitol Records initiierte Klage wegen illegalen Filesharings im Sommer 2006 jedoch ab und bürdete der RIAA die Gerichtskosten einschließlich der Kosten für den Anwalt der Beklagten auf. Ein Richter in Oklahoma bestätigte diese Entscheidung nun und sprach Foster gut 68.000 Dollar zu.





