Ein Bezirksgericht in Los Angeles hat die Klage der Universal Music Group gegen das Videoportal Veoh zurückgeweisen. Der zuständige Richter Howard Matz entschied, dass Veoh nicht für Urheberrechtsverletzungen, die von Nutzern durch das Hochladen geschützter Inhalte begangen wurden, haftbar gemacht werden kann. Dabei bezog sich das Gericht auf die Schutzbestimmungen für Contentanbieter im Digital Millennium Copyright Act (DMCA).
US-Gericht weist Klage von Universal gegen Videoportal zurück
Ein Gericht in Los Angeles hat die Klage der Universal Music Group gegen das Videoportal Veoh zurückgeweisen. Der zuständige Richter entschied, dass Veoh nicht für Urheberrechtsverletzungen, die von Nutzern begangen wurden, haftbar gemacht werden kann.





