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US-Gericht spricht Yahoo! LaunchCast im Streit mit Sony BMG frei

Der Streamingdienst LaunchCast des Portalbetreibers Yahoo! verstößt nicht gegen Urheberrechte. Ein Gericht in New York befand, dass der Webcasting-Service keine Zusatzlizenzen für seine interaktiven Elemente benötigt. Sony BMG will das Urteil anfechten.

Der Streamingdienst LaunchCast des Portalbetreibers Yahoo! verstößt nicht gegen Urheberrechte. Ein Gericht in New York befand nun nach einem sechsjährigen Rechtsstreit, dass der Webcasting-Service keine Zusatzlizenzen für seine interaktiven Elemente benötigt.

Die Auseinandersetzung zwischen LaunchCast und den Rechteinhabern schwelt schon seit Mai 2001. Damals hatten diverse RIAA-Mitglieder dem Online-Radio vorgeworfen, nicht ausreichende Lizenzen für sein Angebot zu haben. Zu einem Zeitpunkt gab es sogar Forderungen in Höhe von einer Milliarde Dollar an Yahoo!.

Der Streitpunkt: LaunchCast ermöglicht seinen Nutzern individualisierte Wiedergabelisten anzulegen, indem gespielte Titel bewertet und per Algorithmus künftige Songs dem Geschmack der Hörer angepasst werden. Dieses Maß an Interaktivität erfordere eine direkte Lizenz vom Rechteinhaber, die verhandelt werden muss, argumentierte Sony BMG als inzwischen letzter verbliebener Kläger.

LaunchCast, seit Mitte 2001 in Besitz von Yahoo!, hält dagegen, dass man seinen Hörern keine Möglichkeit zum „Cherry Picking“ gebe und es sich um keinen On-Demand-Dienst handle, bei dem man sich seine Wunschsongs auswählen kann. Für derartige Angebote reicht in den USA eine Pauschallizenz der Verwertungsgesellschaft SoundExchange aus. Während man sich bei Yahoo! mit dem Urteil zufrieden zeigte, kündigte Sony BMG bereits an, dass man die Entscheidung anfechten werde.

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