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US-Gericht nennt Termin für Napster-Anhörung

Der bislang durch ein Zustellungsverbot des Bundesverfassungsgerichts vor einer erneuten Milliarden-Klage im Zusammenhang mit der Übernahme Napsters geschützte Bertelsmann-Konzern muss nun im Juni in den USA Stellung zum Fall nehmen.

Der bislang durch ein Zustellungsverbot des Bundesverfassungsgerichts vor einer Milliarden-Klage im Zusammenhang mit der Übernahme Napsters geschützte Bertelsmann-Konzern muss nun im Juni in den USA Stellung zum Fall nehmen. Das Bundesgericht in San Fransisco setzte am 27. April nach kurzer Beratung den 14. Juni als Termin für eine erneute Anhörung fest. Das Gericht nimmt damit einen Widerspruch gegen die bisherige Beweisführung auf, den unter anderem Universal Music und EMI im August 2003 eingereicht hatten. Die Unternehmen werfen Bertelsmann vor, die bereits insolvente Tauschbörse Napster durch Kredite am Leben erhalten und somit zu weiteren Urheberrechtsverletzungen beigetragen zu haben. Als Streitwert stehen 17 Mio. Dollar im Raum. Seit September wurde das Verfahren zunächst von New York nach Los Angeles und dann nach San Fransisco verlegt, wo nun Richterin Marilyn Patel den Fall übernommen hat. Patel hatte auch den ersten Napster-Prozess bis zum Jahr 2002 geleitet.

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