Im schier endlos scheinenden Tantiemenstreit zwischen US-Urhebern und Onlinerechtenutzern ist es nun zu einer Schlichtung für mechanische Lizenzen gekommen. Anbieter von interaktiven Streams und Musikabodiensten bezahlen einen am Umsatz bemessenen Prozentsatz. Statt einer auf der tatsächlichen Anzahl von Streams basierenden Vergütung gilt nun rückwirkend zum 1. Januar 2008 die Quote von 10,5 Prozent des Bruttoumsatzes. Für die Jahre zwischen 2002 und 2007 fallen Tantiemen in Höhe von 8,5 Prozent der entsprechenden Umsätze an.
US-Branche erzielt Teileinigung bei Onlinetantiemen
Im schier endlos scheinenden Tantiemenstreit zwischen US-Urhebern und Onlinerechtenutzern ist es nun zu einer Schlichtung für mechanische Lizenzen gekommen. Anbieter von interaktiven Streams und Musikabos bezahlen einen am Umsatz bemessenen Prozentsatz.






