Das Hamburger Landgericht hat die von Rechtsanwalt Jens Schippmann für EMI Music Publishing erstrittene Entscheidung gegen Sportfive für rechtskräftig erklärt. Die Firma hatte ohne die Erlaubnis der Autoren Klingeltöne angeboten.
„Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg ist von großer Bedeutung für die Musikverlegerschaft und die Musikautoren ebenso wie für Anbieter von Handy-Klingeltönen und die Musikindustrie“, kommentiert Schippmann. Nach dem Urteil dürfen nun Klingeltonanbieter wie Sportfive keine Ringtones mehr verkaufen, ohne zuvor die erforderlichen Benutzungsbewilligungen der Urheber und Musikverlage eingeholt zu haben.
Gegen die zuvor verhängten einstweiligen Verfügungen hatte Sportfive zunächst Berufung eingelegt, diese jedoch am 29. Juni zurückgezogen – just an dem Tag, an dem die GEMA ihr Regelwerk beim so genannten Berechtigungsvertrag geändert hatte. „Es ist schon bezeichnend, dass Sportfive die Berufung an diesem Tag zurückgenommen hat. Die Ringtone-Provider erkennen nun offenbar, dass Urheber, Verlage und GEMA mit einer Sprache gegen Rechtsverletzer vorgehen“, meint der Anwalt der Kanzlei Kamin & Wilke.
Die Entscheidungen des Landgerichts Hamburg, die neben einem unautorisiertem Vertriebsverbot von monophonen und polyphonen Klingeltönen erstmals auch Realtones umfassen, sind nach den Beschlüssen des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 30. Juni nun rechtskräftig.






