Der Bundesrat stellte in seiner Sitzung am 11. Juli die Weichen für das Inkrafttreten des novellierten Urheberrechtsgesetzes. Damit kann das Gesetz nun voraussichtlich zum 1. August in Kraft treten. Die Novelle verbietet unter anderem ein Umgehen von Kopierschutzsystemen. Außerdem können künftig von illegalen Quellen keine legalen Kopien gezogen werden. Schließlich wird auch das neue Recht auf öffentliche Zugänglichmachung für den Musikvertrieb im Internet eingeführt. Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände, begrüßte die Entscheidung des Bundesrats, ergänzte aber: „Weitere wichtige Änderungen des Gesetzes müssen allerdings zügig folgen. So sollte offen diskutiert werden, in welchen Bereichen heute, wo Musik in Deutschland nahezu überall verfügbar ist, noch Kopien benötigt werden. Erforderlich sind auch engere Regelungen für die Musiknutzung in Near-on-Demand-Diensten.“ Diese sollen laut Gebhardt im so genannten zweiten Korb – einer sich anschließenden Gesetzesänderung – gefasst werden. Die Diskussion darüber kann nach der parlamentarischen Sommerpause beginnen. Auch die Musikverleger zeigten sich erleichtert von der „Verabschiedung in letzter Minute“, wie DMV-Präsidentin Dagmar R. Sikorski-Großmann erklärte. Ziel der Gestzesnovelle sei nicht die Kriminalisierung von Schulkindern, aber „öffentliche Aufforderungen zum Gesetzesbruch wie Kopieranleitungen und Knackhinweise“ würden jetzt gestoppt. Als Vorsitzende des DMV-Rechtsausschusses äußerte Gabriele Schulze-Spahr die Hoffnung, dass Justizministerin Brigittte Zypries und Bundespräsident Johannes Rau das Gesetz ohne weitere Verzögerung unterzeichnen. „Die Politik ist es der gesamten Musikbranche schuldig, den Weg für das Inkrafttreten der Novelle schleunigst zu ebnen – ungeachtet einer Sommerpause“, sagte sie.
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