Die im Forum der Rechteinhaber zusammengeschlossenen 15 Urheberrechts-Organisationen der Musik-, Film- und Buchbranche haben ein Positionspapier zum „Zweiten Korb“ der Urheberrechtsnovelle vorgelegt. Darin fordern sie die Aufnahme des so genannten Drei-Stufen-Tests aus der EU-Richtlinie in das Urheberrechtsgesetz. „Es muss sichergestellt werden, dass Ausnahmen vom Urheberschutz die wirtschaftliche Verwertung der Werke nicht unangemessen beeinträchtigen“, so der Phonoverbands-Vorsitzende Gerd Gebhardt. Zu den Ausnahmen gehören die Privatkopie sowie Nutzungen durch Bibliotheken, wissenschaftliche Einrichtungen, Archive und Sendeunternehmen. Laut Drei-Stufen-Test dürfen diese Ausnahmen nur in bestimmten Sonderfällen gelten, die eine normale Auswertung des Werks nicht beeinträchtigen und die berechtigten Interessen der Rechteinhaber nicht verletzen. Mit ihrer Forderung wollen die Verbände „eine exzessive Nutzung der an sich berechtigten Ausnahmen“ verhindern. GEMA-Vorstandsvorsitzender Prof. Dr. Reinhold Kreile erläutert: „Das Urheberrecht ist ein Naturrecht. Schrankenbestimmungen des Urheberrechts dürfen nicht dazu führen, den kreativen Menschen ihren gerechten Lohn vorzuenthalten.“ Außerdem verlangt das Forum vom Gesetzgeber, im Zusammenhang mit der Pirateriebekämpfung vier seiner Meinung nach zentrale Punkte in der Novelle zu verankern. Dazu zählen ein selbstständiger Unterlassungsanspruch gegen technische Vermittler, Auskunftsansprüche gegenüber Providern über illegale Anbieter, Schadenersatzregelungen mit abschreckender Wirkung sowie schärfere Vernichtungs- und Überlassungsansprüche. „Die Urheberrechtsorganisationen erwarten, dass diese Vorschläge von Justizministerin Brigitte Zypries in der rechtspolitischen Diskussion konstruktiv berücksichtigt werden“, erklärt Gerd Gebhardt.
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