Die nationale Umsetzung der EU-Copyright-Richtlinie wird aller Voraussicht nach nicht mehr in dieser Legislaturperiode erfolgen. Wie Christian Heck, Copyright-Experte des Bundesjustizministeriums, im Rahmen einer Konferenz zum Thema „Digitales Urheberrecht“ ankündigte, sei der ursprüngliche Zeitplan nicht mehr zu halten. Als Grund nannte der Ministeriums-Mitarbeiter die Fülle an Stellungnahmen von Seiten der Wirtschaft zum . Die überarbeitete Version könne damit wohl erst im Juli dem Kabinett zur Beratung vorgelegt werden. Gegenüber „Heise Online“ erklärte Heck darüber hinaus, dass zunächst nur die drängensten Vorgaben aus Brüssel umgesetzt werden sollen. Hierzu gehöre unter anderem das Verbot zur Umgehung technischer Kopierschutzmaßnahmen. Die Frist, die die EU den Mitgliedsländern in ihrer Richtlinie stellte, endet am 31. Dezember. Weitere Themen, wie der künftige rechtliche Status von Privatkopien, sollen dann in einem zweiten gesetzgeberischen Schritt geklärt werden. Dr. Thorsten Braun, Syndikus des Bundesverbands der Phonographischen Wirtschaft, bezeichnete gegenüber musikwoche.de die Zweiteilung als sinnvoll. Der Verband setze zunächst darauf, dass Deutschland die von der EU gesetzte Frist einhalten werde. Dies sei auch aus Imagegründen wichtig. Für darüber hinausgehende Fragen, wozu auch verschiedene Einwände der Musikindustrie gegenüber dem ursprünglichen Referentenentwurf gehören, bestehe hingegen noch zusätzlicher Erörterungsbedarf.
Urheberrechtsreform gerät in Verzug
Die nationale Umsetzung der EU-Copyright-Richtlinie wird aller Voraussicht nach nicht mehr in dieser Legislaturperiode erfolgen.





