Urheberrechtsverbände und Hardwarehersteller haben sich auf eine Abgabe für Urhebervergütungen pro verkauftem DVD-Brenner in Höhe von 9,21 Euro geeinigt. Der Kompromiss wurde von den in der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) zusammengeschlossenen Verwertungsgesellschaften ausgehandelt, bei der die GEMA als geschäftsführende Gesellschaft aktiv ist. Verhandlungspartner war der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM). Die Vergütung in Höhe von 9,21 Euro muss rückwirkend zum 1. Januar 2003 für jeden DVD-Brenner und CD-DVD-Combo-Brenner gezahlt werden. Der Vertrag ist bis 31. Dezember 2004 gültig und verlängert sich bei Nichtkündigung um jeweils ein Jahr. „Die erzielte Vergütungsregelung für DVD-Brenner ist ein weiterer Durchbruch bei der Sicherung der Autorenrechte im Bereich der privaten Vervielfältigung im digitalen Zeitalter“, kommentierte GEMA-Vorstandsvorsitzender Prof. Dr. Reinhold Kreile. Die ZPÜ hatte vor etwas mehr als einem Jahr auch den Streit um die Abgabe für CD-Brenner beendet: ZPÜ und BITKOM einigten sich damals auf die Zahlung von 7,50 Euro pro verkauftem Gerät.
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