Recorded & Publishing

Urheber und GESAC schließen Pakt

Der internationale Musikverleger-Verband ICMP/CIEM und die Dachvereinigung der Verwertungsgesellschaften GESAC haben eine gemeinsame Erklärung zur grenzübergreifenden Lizenzierung von Musik unterzeichnet.

Der internationale Musikverleger-Verband ICMP/CIEM und die GESAC (Groupement Européen des Sociétés d’Auteurs et Compositeurs) – Dachvereinigung von 34 Verwertungsgesellschaften in der EU, Norwegen und der Schweiz – haben angesichts der Forderungen der EU-Kommission nach einer Neuregelung der grenzübergreifenden Lizenzierung von Musik für Onlineangebote eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet. GESAC-Präsident Bernard Miyet und ICMP/CIEM-Chairman Jean-Manuel de Scarano fordern die Politik und ihre Mitglieder zur Einhaltung bestimmter Grundregeln im Online- und Offlinegeschäft auf.

„Diese Erklärung stärkt als gute Grundlage das Vertrauen zwischen unseren Organisationen und gibt Rahmenbedingungen vor, die sich auch mit den lokalen Unterschieden der Verwertungsgesellschaften in Einklang bringen lassen“, meinte Miyet. Auch de Scarano lobte das Grundsatzpapier, das den Rechteinhabern künftig größeres Mitspracherecht bei der Frage nach der Auswertung ihrer Werke zusichern soll.

Beide wollen nun ihre Mitglieder motivieren, die gemeinsame Erklärung binnen der kommenden zwölf Monate zu übernehmen.

Zu den sechs Kernpunkten der Grundsatzerklärung zählt die Forderung nach einer frei wählbaren Mitgliedschaft aller natürlichen oder juristischen Personen als Urheber in einer Verwertungsgesellschaft, nach einer Vertretung der Kreativen im Kontrollgremium der Gesellschaften und Zugang zu deren Hauptversammlungen sowie nach einer gewissen Transparenz bei den Abrechnungsmodellen.

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