Das Landgericht Hamburg hat eine einstweilige Verfügung gegen Universal Entertainment bestätigt. Fortan ist es Universal untersagt, Klingeltöne aus dem Repertoire von EMI Music Publishing herzustellen, zu vervielfältigen oder öffentlich zugänglich zu machen.
„Damit haben wir das Heft wieder in der Hand“, erklärt Rechtsanwalt Jens Schippmann von der Kanzlei Kamin & Wilke im Gespräch mit musikwoche. Der Klingeltonexperte war für EMI gegen Universal und den Sportrechtevermarkter Sportfive zu Felde gezogen, nachdem auf einer Internetseite des Fußballclubs Hertha BSC Berlin Klingeltöne angeboten wurden, ohne dass die Rechteinhaber ihre Einwilligung erteilt hätten oder dafür vergütet worden wären.
Universal hatte zweigleisig argumentiert. Doch das Gericht widersprach der von Universal vertretenen Auffassung, wonach es erlaubt sei, einen Klingelton zu covern, sobald der Urheber auch nur einem einzigen Anbieter die Nutzung gestattet hätte. Dagegen hält das Gericht an der Rechtsprechung fest, wonach mit der Verbreitung von Klingeltönen erst begonnen werden darf, nachdem Urheber und Verlage im Einzelfall zugestimmt haben.
In einer zweiten Argumentationslinie hatte sich Universal auf einen Vertrag mit der SABAM berufen. Auch dieser erteilte das Gericht eine Absage. „Der Entscheidung des Landgerichts kommt richtungsweisende Bedeutung zu, weil mit ihr dem jüngsten Versuch von Universal, durch ein inzwischen abgeschlossenes Central Licencing Agreement mit der belgischen Verwertungsgesellschaft SABAM die Anwendung der nationalen Urheberrechte zu unterlaufen, strikt entgegengetreten wird“, erläutert Schippmann. Damit könne Universal die erforderliche Rechtekette für die Auswertung von Klingeltönen in Deutschland nicht herstellen. „Dies ist sowohl für die Rechteinhaber als auch für die GEMA von entscheidender Bedeutung, denn schließlich hat Universal die Verhandlungen mit den Rechteinhabern und der GEMA schon vor längerer Zeit abgebrochen und entrichtet seither an diese dementsprechend auch keine Vergütung für die umfängliche Nutzung der Musik“, so Schippmann.






