Recorded & Publishing

Universal Music Group verklagt DistroKid

Universal Music Group geht juristisch gegen den Distributor DistroKid vor. In einer am 15. September beim US District Court for the District of Delaware eingereichten Klage wirft der Konzern dem Unternehmen vor, den Markt systematisch über die Herkunft der von ihm veröffentlichten Musik zu täuschen und in großem Umfang Urheberrechte zu verletzen.

Laut der Universal Music Group (UMG) steht im Zentrum der Klage nicht die Verbreitung von KI-Musik an sich, sondern eine gezielte Irreführung. DistroKid erwecke den Eindruck, ausschließlich menschengemachte, autorisierte Veröffentlichungen zu vertreiben, sich an den Richtlinien der Streamingdienste sowie an den Zielen der Music Fights Fraud Alliance zu orientieren und gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen.

Tatsächlich handle das Unternehmen in allen Punkten gegenteilig. In der Klage heißt es, DistroKid mache sich genau jenes Verhalten zunutze, das es öffentlich ablehne, da es dem eigenen Wachstum und der Unternehmensbewertung diene. Die Klageschrift verweist dabei auf den DistroKid-Slogan „Artist first, always“ sowie auf die Selbstverpflichtung des Unternehmens, keine massenhaft generierten Spam-Inhalte zuzulassen.

Belege für massenhafte KI-Nutzung

Zur Untermauerung führt UMG mehrere DistroKid-Accounts an, deren Veröffentlichungsvolumen für menschliche Künstler nicht erreichbar ist. So habe der Account Lofi Chill binnen zwölf Monaten 4562 Tracks, Chill Flow Radio 1901 Tracks und Mellow Vibes Radio 1615 Tracks veröffentlicht.

Eine technische Analyse habe demnach ergeben, dass mehr als 97 beziehungsweise 98 Prozent der Aufnahmen der beiden letztgenannten Accounts unbearbeitete Ausgaben des KI-Musikgenerators Suno sind. Der Anteil von DistroKid an den wöchentlichen Neuveröffentlichungen bei einem großen Streaminganbieter liege mittlerweile bei über 50 Prozent. In den vergangenen sechs Monaten seien knapp zwölf Millionen Tracks an diesen Dienst geliefert worden. Zur Einordnung nennt die Klage eine Erhebung, der zufolge von 1551 im ersten Quartal 2026 bei den SIQA-Charts eingereichten KI-Musiktiteln 90,4 Prozent mit Suno erzeugt und 75,8 Prozent über DistroKid vertrieben wurden.

Zusätzlich beschreibt UMG Fälle von ISRC-Diebstahl, bei denen Uploads mit dem Code legitimer Aufnahmen versehen werden. Ein Beispiel ist ein Titel namens „Juice Newton“, dessen ISRC mit dem gleichnamigen Song der echten Künstlerin identisch ist. Zudem habe DistroKid Titel des Accounts Lounge Ibiza Cafè weiterverbreitet, obwohl dessen ISRC-Codes zuvor bei der MFFA wegen Streaming-Betrugs gemeldet worden waren.

Vorwurf der Urheberrechtsverletzung

In der Klage werden zahlreiche Einzelfälle aufgeführt, in denen DistroKid laut UMG das Cover-Artwork und den Titel bekannter Songs übernommen haben soll, darunter eine Bearbeitung von Sam Smiths und Kim Petras‘ „Unholy“ sowie Shontelles „Impossible“. Weitere Beispiele betreffen längere Mixe mit unlizenzierten Ausschnitten aus Songs von Hanson, Joan Osborne, Ja Rule und Bubba Sparxxx.

Insgesamt hat UMG in seiner Untersuchung bislang knapp 2000 mutmaßlich rechtsverletzende Aufnahmen identifiziert. Als Klagebeilagen dienen zunächst 1000 Beispiele, die UMG als „die Spitze des Eisbergs“ bezeichnet. Laut der Klage erhält DistroKid über die Konfliktsysteme von YouTube, Meta und TikTok regelmäßig Meldungen zu rechtsverletzenden Titeln. Das Unternehmen verzichte dort teils auf eigene Rechte, entferne die betroffenen Aufnahmen jedoch nicht von anderen Plattformen, da es über keine entsprechenden Prüfsysteme verfüge.

Die UMG stützt ihre Klage auf fünf Anspruchsgrundlagen: eine Verletzung des Delaware Uniform Deceptive Trade Practices Act sowie direkte und hilfsweise mittelbare Urheberrechtsverletzungen, jeweils gesondert für regulär geschützte Aufnahmen und für Tonaufnahmen von vor 1972.

Gefordert werden eine gerichtliche Unterlassungsverfügung, die Vernichtung rechtsverletzender Kopien sowie Schadenersatz von bis zu 150.000 Dollar je Werk. Bei den benannten 1000 Titeln entspräche dies einem Maximum von 150 Millionen Dollar. DistroKid wurde 2013 gegründet und brüstet sich mit einem Anteil von 30 bis 40 Prozent an allen neu veröffentlichten Musiktiteln. Im Juli 2026 wurde eine mehrheitliche Beteiligung durch CVC Capital Partners bei einer Bewertung von zwei Milliarden US-Dollar bekannt gegeben. Zum Zeitpunkt der ersten Berichterstattung lag noch keine Stellungnahme von DistroKid zu den Vorwürfen vor.

Die Klage fällt in eine Phase verstärkter Branchenaktivität gegen Streamingbetrug. Bereits einen Tag zuvor, am 14. September, hatten der Weltverband IFPI, Universal Music, Sony Music, Warner Music sowie zahlreiche Vertriebsfirmen, darunter ADA, AWAL, Fuga, The Orchard, Virgin Music, Absolute Label Services, IDOL, Redeye und Secretly Distribution, die „Streaming Integrity Initiative“ gestartet. Teilnehmende Vertriebspartner verpflichten sich darin zu einem Fünf-Punkte-Programm, das unter anderem die Überprüfung der Rechteinhaberschaft und der Kundenidentitäten sowie die Erkennung KI-bezogener Risiken bereits auf Vertriebsebene vorsieht. Unter anderem allerdings nicht dabei: DistroKid.