Recorded & Publishing

Universal greift Verwertungsgesellschaften an

Während sich das Digitalgeschäft zu einer tragenden Säule für die Branche entwickelt, wird der Verteilungskampf um den Kuchen aus Downloads und Mobilmusik mit immer härteren Bandagen geführt. Nun hat Universal bei der EU Beschwerde gegen die „Blockadehaltung“ von GEMA & Co. eingelegt.

Während sich das digitale Musikgeschäft immer mehr zu einer tragenden Säule für die Branche entwickelt, wird der Verteilungskampf um den Kuchen aus Downloads und Mobilmusik mit immer härteren Bandagen geführt. Wie erst jetzt offiziell bekannt wurde, hat Universal Music International (UMI) am 20. September bei der EU-Kommission Beschwerde gegen die vermeintliche „Blockadehaltung“ von GEMA & Co. eingelegt. Die Urheberrechtsgesellschaften in den 25 EU-Staaten hätten in jedem ihrer Märkte Monopolstatus und bildeten zusammen de facto ein europäisches Monopol, das in Absprache untereinander ungerechtfertigt hohe Tantiemensätze für digitale Verkäufe festsetzt.

In der Beschwerde, die MusikWoche vorliegt, wirft UMI den Rechteverwertern vor, durch ihre Weigerung, sinnvolle Verhandlungen über angemessene Vergütungssätze zu beginnen, den jungen Digitalmarkt einzuschränken und zu verzerren. Während im Tonträgerverkauf zumeist ein Tantiemensatz von acht bis knapp über neun Prozent für die mechanischen Rechte greift, verlangten die Societies im Onlinegeschäft mindestens zwölf Prozent. Zudem beharrten die Verwerter auf einer Tantiemenberechnung auf Basis der Endverbraucherpreise, wodurch auch alle Zusatzkosten beim Onlineverkauf wie die Anteile für Kreditkartentransaktion, Datenübermittlung oder Bereitstellung in die Rechnung mit einbezogen werden.

Universal will stattdessen nur den tatsächlichen Nettowert der Musik mit Tantiemen belegen lassen. Die Wichtigkeit des Digitalmarkts könne gar nicht genug betont werden, heißt es in der Beschwerde. Daher sei es für die weitere Entwicklung dieses Wachstumsmarktes unerlässlich, dass nun vernünftige Rahmenbedingungen für die Zukunft erarbeitet werden. Zudem hätten die Urheber Pläne für paneuropäische Onlinelizenzen vereitelt, so UMI. Auf diese Weise würden die Tantiemensätze künstlich hoch gehalten. So sei z.B. das bilaterale Abkommen mit der belgischen SABAM von den großen Urheberrechtsgesellschaften unterminiert worden.

Die Beschwerde stützt sich auch auf die Studie der EU-Kommission zur Reformierung der Onlinelizenzen, die in den kommenden Tagen zu einer Handlungsempfehlung von Binnenmarktkommissar Charly McCreevy führen wird. Darin bringt die EU zum Ausdruck, dass das bestehende System zur Rechteerteilung veraltet ist und den neuen Vertriebs- und Vermarktungsformen nicht mehr gerecht wird. UMI ist sich bei diesem Vorstoß auch der Unterstützung führender Onlinemusikanbieter und Mobilfunkfirmen sicher, die sich von einem Machtwort aus Brüssel ebenfalls Marktvorteile erwarten.

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