Die Universal Music Group (UMG), der EMI-Konzern und der US-amerikanische Musikverlagsverband haben beim zuständigen US-Bundesgericht gemeinsam Widerspruch gegen die Beweisführung der Bertelsmann AG im Zusammenhang mit der Milliarden-Klage im Falle Napster eingereicht. Der Gütersloher Medienkonzern hatte Mitte Juli Vorwürfe der Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung zurückgewiesen. Auch habe Bertelsmann keine operative Kontrolle über Napster gehabt. Laut dem US-Branchenblatt „Hollywood Reporter“ erklärte ein UMG-Sprecher nun unter anderem, dass Bertelsmann keineswegs nur stiller Investor bei Napster gewesen sei. Bertelsmann-Anwalt R. Bruce Rich zeigte sich von dem erneuten Vorstoß der Kläger indes wenig beeindruckt. Er sehe nichts in dem neuen Schriftsatz, was die Ansicht Bertelsmanns, dass die gesamte Klage rechtlich nicht begründbar sei, in ein neues Licht rücke. Bis zum 11. September will Gütersloh auf den Widerspruch antworten.
UMG und EMI läuten nächste Runde im Napster-Fall ein
Die Universal Music Group (UMG), EMI und der US-amerikanische Musikverlagsverband haben beim zuständigen US-Bundesgericht gemeinsam Widerspruch gegen die Beweisführung Bertelsmanns im Zusammenhang mit der Milliarden-Klage im Falle Napster eingereicht.





