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Teileinigung im britischen Tantiemenstreit

Der Tantiemenstreit zwischen Urhebern, Labels und Digitalhändlern in Großbritannien ist teilweise beigelegt. Die Streitparteien einigten sich Stunden vor Beginn der Schlichtungsgespräche auf Vergütungssätze für stationäre und mobile Downloads sowie Streams. Klingeltontantiemen sind in dieser Einigung nicht enthalten.

Der Tantiemenstreit zwischen Urhebern, Labels und Digitalhändlern in Großbritannien ist teilweise beigelegt. Die Streitparteien einigten sich nur wenige Stunden vor Beginn der Schlichtungsgespräche auf Vergütungssätze für stationäre und mobile Downloads sowie für Streamingangebote.

In einer gemeinsamen Stellungnahme erklärten die Urheberrechtsgesellschaft MCPS-PRS Alliance, der Tonträgerverband BPI und die Downloadhändler Apple, O2, Vodafone, T-Mobile und Orange: „Alle Parteien begrüßen diese freiwillige Einigung, die das stetige Wachstum des legalen Digitalmusikmarkts weiter beschleunigen wird.“ Nicht namentlich genannt wurden die Firmen AOL, MusicNet, Napster, RealNetworks, Sony Connect und Yahoo!, die ursprünglich auch Teil des Tantiemenstreits waren.

Die für drei Jahre gültige Vereinbarung sieht nun vor, dass Autoren und Komponisten von allen Downloadverkäufen – ob über Computer oder Handy – acht Prozent vom Bruttoverkaufspreis abzüglich Mehrwertsteuer erhalten. Dabei haben die beteiligten Gruppen sich auch auf einen nicht näher definierten Mindestvergütungssatz geeinigt, der auch dann zu zahlen ist, wenn die Verkaufspreise drastisch sinken sollten. Klingeltontantiemen sind in dieser Einigung nicht enthalten.

Bei einem Bruttodownloadpreis von beispielsweise 79 Pence abzüglich 17,5 Prozent MwSt. liegt der Vergütungssatz pro Titel also bei 5,38 Pence. Damit geben sich die Urheber mit weniger zufrieden als ursprünglich gefordert. Im März beharrte die Music Alliance noch auf einer Vergütung zwischen sieben und neun Pence. Für Streamingdienste fallen künftig 6,5 Prozent der Umsätze als Tantiemen an. Dies sei eine ausgewogene Lösung, die es beiden Seiten erlaube, gemeinsam tragfähige Geschäftsmodelle zu etablieren, verkündete BPI-Chairman Peter Jamieson, dessen Verband sich nun aus den Schlichtungsgesprächen verabschiedet.

Die MCPS-PRS wird vor dem Copyright Tribunal indes noch offene Detailfragen klären müssen. Unter anderem geht es darum, ob auch die in Verbindung mit den Musikangeboten erzielten Werbeumsätze der Downloaddienste als Grundlage für die Tantiemenabrechnung herangezogen werden können.

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