Im Vorfeld der Anhörungen vor dem Obersten Gerichtshof der USA im Prozess gegen Grokster/Morpheus deuten sich Interessenunterschiede zwischen Geschäftspartnern an. Während die Entertainmentbranche den P2P-Diensten den Garaus machen will, beziehen unter anderem jene Technologiefirmen gegensätzliche Positionen, die sich in den letzten Monaten als verlässliche Partner der Musikbranche im Digitalvertrieb entwickelt haben.
Unternehmen wie Apple, Microsoft, Yahoo! oder AOL haben sich über ihre Interessenvertretungen an den US Supreme Court gewandt, um zu verhindern, dass P2P-Tauschbörsen für die Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer verantwortlich gemacht werden können. Die Innovationen der amerikanischen High-Tech-Branche kämen der gesamten US-Wirtschaft zu Gute, so die Digital Media Association und die Information Technology Association. Sollten diese Unternehmen durch einen nachteiligen Richterspruch in ihren Entwicklungen durch Haftbarkeitsansprüche eingeschränkt werden, schade dies ebenfalls der gesamten Wirtschaft. Man verurteile zwar die Urheberrechtsverletzungen, die mithilfe von P2P-System begangen werden, strengstens, doch das Sony-Betamax-Urteil aus dem Jahr 1984 müsse weiterhin Bestand haben. Technologien, die auch eine legale Nutzung ermöglichen, sind nach diesem Präzedenzfall zulässig.
RIAA-Chef Mitch Bainwol, dessen Verband argumentiert, P2Ps könnten illegale Nutzung verhindern, strebt vor dem Obersten Gerichtshof daher einen Interessenausgleich an: „In der Gesamtrechnung muss nicht nur die Innovation durch Geräte, sondern auch die Innovationen durch die kreative Arbeit von Künstlern berücksichtigt werden.“





