Der Einspruch von Webradios gegen die Erhöhung der Tantiemensätze für Onlineradio in den USA wurde nicht zugelassen. Das zuständige Copyright Royalty Bord (CRB) wird keine neue Anhörung in dieser Angelegenheit anberaumen. Die Schlichtungsstelle habe keine neue Argumentation der Netzfunker erkennen können und beharrt darauf, dass die am 2. März veröffentlichten Tarife ab dem 15. Mai wirksam werden.
Das CRB war mit seinen Tantiemensätzen weitgehend den Forderungen der Verwertungsgesellschaft SoundExchange gefolgt, die die Lizenzgebühren für die Masterrechte an online gesendeten Songs einsammelt. Demnach würden Webcaster künftig mit einem Progressionsmodell zur Kasse gebeten: Für das Jahr 2006 veranschlagte das CRB 0,08 Cent für jeden Song, der an einen Hörer gestreamt wurde. In diesem Jahr sollen es bereits 0,11 Cent sein – in den Folgejahren soll der Tarif dann auf 0,14, 0,18 und schließlich 0,19 Cent im Jahr 2010 steigen. Obendrein fällt eine Standardgrundgebühr von 500 Dollar pro Webcaster an.
Viele Anbieter von Onlinesendern fürchten, dass diese drastische Anhebung der Tantiemen sie in die Insolvenz treiben wird. Nun hoffen die Webcaster auf ein Einsehen der Urheber und auf die Hilfe der Politik. SoundExchange führt seit mehreren Wochen Einzelverhandlungen mit einzelnen Onlineradios, weil die Verwertungsgesellschaft die Symbiose zwischen Musikbranche und Netzfunk nicht gefährden will.
Unterdessen hat sich die Koalition SaveNetRadio formiert, um das Anliegen der Webcaster in die parlamentarische Diskussion zu tragen. Die Tatsache, dass die Tantiemenlast für viele Onlinesender in den kommenden fünf Jahren zwischen 300 und 1200 Prozent steigen wird, dürfe vom Kongress nicht hingenommen werden. SaveNetRadio gehören Firmen wie Live365, Pandora, AccuRadio oder Outbound Music an.
Als direkten nächsten Schritt peilt die Interessengruppe mit Unterstützung der Digital Media Association eine Klage vor dem US-Berufungsgerichtshof an. Dieses Prozedere kann mitunter ein Jahr in Anspruch nehmen. Die Webcaster müssten aber dennoch in der Zwischenzeit die geforderten Lizenzgebühren an SoundExchange abführen.





