Laut einem Gutachten des Fraunhofer Instituts für Integrierte Publikations- und Informationssysteme (IPSI) ist die vom Gesetzgeber geplante Bagatellklausel beim Auskunftsanspruch der Rechteinhaber gegenüber Internet Service Providern (ISPs) im Zusammenhang mit der Verfolgung von Internetpiraterie „unsinnig“. Die deutsche Landesgruppe der IFPI und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, beide Auftraggeber der Studie, fordern deshalb eine Streichung der Textpassage.
Der Referentenentwurf zum „Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums“ des Bundesministeriums für Justiz vom 3. Januar 2006 sieht zwar generell einen Auskunftsanspruch gegenüber den ISPs vor, jedoch überschreiten nur Urheberrechtsrechtsverletzungen im gewerblichen Ausmaß die dafür notwendige Bagatellgrenze. Deshalb betrachten die Autoren der Studie, Dr. Martin Steinebach und Sascha Zmudzinski, die Einführung einer solchen Bagatellklausel aus technischer Sicht als „nicht praktikabel“.
„Die Bagatellklausel muss gestrichen werden“, fordert Dr. Christian Sprang, Justiziar des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, unter Berufung auf die Untersuchungsergebnisse. „Der technische Aufwand für den Nachweis, dass es sich nicht um Bagatellen handelt, wäre enorm hoch und in der Praxis für den einzelnen Rechteinhaber nicht durchführbar“, bekräftigt Steinebach, der eine Fraunhofer-Forschungsgruppe leitet, die sich mit Wasserzeichentechnologien zur Markierung digitaler Dateien beschäftigt. Die Umkehr der Beweislast schütze die Datenpiraten, die Bagatellklausel würde die Ermittlung von illegal handelnden Tauschbörsenteilnehmern in den meisten Fällen unmöglich machen.






