Recorded & Publishing

Streit zwischen Phonobranche und Heise geht weiter

Das Landgericht München hat eine einstweilige Verfügung der Musikwirtschaft gegen den Heise-Verlag bestätigt. Demnach muss Heise einen strittigen Link entfernen. Der Bundesverband Phono wertet dies als Erfolg, aber auch Heise reklamiert einen Teilerfolg für sich.

Das Landgericht München hat eine einstweilige Verfügung der Musikwirtschaft gegen den Hannoveraner Verlag Heise bestätigt. Demnach muss Heise im Streit um einen Bericht über ein Tool zum Umgehen von Kopierschutzmöglichkeiten den Link zur Homepage des Herstellers Slysoft entfernen – für den Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft als Branchenvertretung der acht klagenden Musikkonzerne ein Erfolg: „Da Angebot, Vertrieb und Nutzung solcher Software in Deutschland illegal sind, kann auch das Setzen eines Links zur Anbieterwebsite nicht geduldet werden“, heißt es aus Berlin. Das Landgericht München habe das Anliegen der Rechteinhaber bestätigt, „sich gegen die unerlaubte Vervielfältigung von geschützten Werken zur Wehr zu setzen“.

Da der Bericht an sich nach Ansicht des Gerichts allerdings zulässig ist, reklamiert auch Heise „einen wichtigen Teilerfolg“ für sich. Das Gericht habe den „sehr viel weiter gehenden Wünschen der Musikindustrie eine Absage erteilt“, heißt es aus Hannover. Während die Musikbranche derzeit ihr weiteres Vorgehen prüft, will man bei Heise nach Eingang der schriftlichen Urteilsbegründung über weitere Rechtsmittel entscheiden.

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