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Streit zwischen GEMA und RapidShare geht in neue Runde

Die RapidShare AG will beim Landgericht Düsseldorf gegen die GEMA klagen. Ziel der negativen Feststellungsklage sei es, Rechtssicherheit für den Betrieb des Webhosters zu schaffen, heißt es aus der Schweiz.

Die RapidShare AG will beim Landgericht Düsseldorf Klage gegen die GEMA einreichen. Ziel der negativen Feststellungsklage sei es, Rechtssicherheit für den Betrieb des Webhosters zu schaffen, heißt es aus der Schweiz.

Das Verfahren soll zur Klärung der Frage beitragen, wie weit Diensteanbieter wie RapidShare verpflichtet werden können, Urheberechtsverletzungen durch einzelne Nutzer zu verhindern. „Die unklare Rechtslage ist für die Branche gravierend“, erklärte Bobby Chang, Geschäftsführer der RapidShare AG mit Sitz im Schweizerischen Cham.

Noch im März hatte das Landgericht Köln einen Widerspruch von RapidShare gegen eine einstweilige Verfügung der GEMA zurückgewiesen; der Fall geht nun in Berufung. Die GEMA hatte den Beschluss als wichtige Grundsatzentscheidung für die Rechteinhaber bezeichnet, die klarstelle, dass es den Dienstbetreibern bei Kenntnis konkreter Rechtsverletzungen durchaus zumutbar sei, diese künftig zu verhindern.

„Wir sind davon überzeugt, dass der Konflikt mit der GEMA gelöst werden kann und es gleichzeitig möglich ist, Innovationen Rechnung zu tragen“, sagte Chang.

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