Die Berliner Singakademie, die eine seit 250 Jahren verschollene Vivaldi-Oper in ihrem Archiv entdeckt hatte, erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen das Düsseldorfer Kulturfest Altstadtherbst, das die Oper aufführen wollte.
Zwar hatte die Singakademie noch zugestimmt, dass die Oper „Motezuma“ im Juni in Rotterdam konzertant aufgeführt werden durfte, sich aber gegen eine szenische Aufführung gewehrt. Das Landgericht Düsseldorf folgte nun der Auffassung der Akademie, wonach das Urheberrecht bei ihr liege, weil die Singakademie das Material im Internet erstmals veröffentlicht hätte, nachdem das Original-Urheberrecht schon erloschen sei. Dadurch sei das Copyright an sie gefallen.
Dagegen hatte das Düsseldorfer Kulturfest argumentiert, die in Berlin aufgetauchte Partitur sei eine Kopie für heute nicht mehr dokumentierte, spätere Aufführungen gewesen und damit bereits erschienen. Die Veranstalter des Kulturfests, die wie auch ein italienischer Veranstalter den „Motezuma“-Stoff inszenieren wollten, wollen nun Berufung gegen die Entscheidung des Gerichts einlegen.





