Recorded & Publishing

Streit um Klingeltöne in Peking

Die chinesische Musikurheberrechtsgesellschaft MCSC hat den Handyhersteller Capitel vor einem Pekinger Gericht des Urheberrechtsmissbrauchs angeklagt. Der Mobiltelefonhersteller wird beschuldigt, Klingeltöne von geschützten Musikstücken ohne Erlaubnis verbreitet zu haben.

Die chinesische Musikurheberrechtsgesellschaft MCSC hat den Handyhersteller Capitel vor einem Pekinger Gericht des Urheberrechtsmissbrauchs angeklagt. Der Mobiltelefonhersteller wird beschuldigt, seine Telefone serienmäßig mit Klingeltönen von geschützten Musikstücken auszurüsten, ohne die dafür notwendige Genehmigung einzuholen. Bereits im Juni 2003 hatte MCSC drei Modelle des Herstellers entdeckt, die Klingeltöne verwenden, die auf zwei in China sehr bekannten Musikstücken, „Butterfly Lover“ und „Liang Zhu“, beruhen. Die Komponisten der betreffenden Stücke gehören ebenfalls der MCSC an und gaben an, die Verwendung der Stücke nicht autorisiert zu haben. MCSC wirft Capitel vor, sowohl das Copyright für beide Songs als auch die Urheberrechte der Künstler verletzt zu haben. Nach Aussage der MCSC, die zur Zeit mit Capitel wegen einer Ausgleichszahlung verhandelt, hatte der Handyhersteller sich zunächst geweigert, für die Musikstücke zu zahlen. MCSC versucht momentab, ein Abkommen mit allen Handyherstellern über die Zahlung einer pauschalen Lizenzgebühr von umgerechnet 0,00145 Dollar für urherberrechtlich geschützte Klingeltöne auszuhandeln.