Recorded & Publishing

Streit um gewerblichen „Ripping-Service“

Wer seine gesammelten Tonträgerwerke in MP3s umwandeln wollte, musste bisher selbst zur Tat schreiten. Nun bietet eine Berliner Firma eine Dienstleistungsalternative an und begibt sich damit wohl auf gefährliches Terrain.

Wer seine gesammelten Tonträgerwerke in MP3s umwandeln wollte, musste bisher selbst zur Tat schreiten. Nun bietet eine Berliner Firma eine Dienstleistungsalternative an und begibt sich damit wohl auf gefährliches Terrain. Denn bisher galt das gewerbliche Kopieren bzw. Überführen von Musiktiteln als illegal. IFPI-Sprecher Hartmut Spiesecke bestätigt gegenüber „Spiegel Online“: „Das ist schon ausgeurteilt.“ Das gewerbliche Kopieren sei verboten und wurde bereits von den Oberlandesgerichten München und Celle untersagt. Ganz anders die rechtliche Lage in den USA: Dort gibt es kein Verbot für kommerzielle Kopierdienste, und so offerieren gleich mehrere gewerbliche MP3-Ripper ihre Angebote.

Inspiriert von dieser Idee ließ Marc Korthaus, Betreiber des Nachrichtenportals Macnews.de, seinen Anwalt nach einer rechtlichen Seitentür suchen. Ausgerechnet der Paragraph 53, der den Urheberschutz sichert, bot im zweiten Absatz eine Nische für den MP3-Rippdienst. Dort war eine „Vervielfältigung eines Werkes … zur Aufnahme in ein eigenes Archiv“ zulässig. „Bei Absatz 2 Satz 2 hat der Gesetzgeber an Bibliotheken und ihre Bestände gedacht, aber auf diesen Anwendungsfall ist das Gesetz nicht beschränkt“, erklärte Rechtsanwalt Bruno Dix gegenüber „Spiegel Online“. Deshalb sei diese Regelung auch auf private Musiksammlungen anzuwenden. „Das Archiv ist nur für den Eigengebrauch und darf Dritten nicht zugänglich sein“, so Rechtsanwalt Dix.

Ab heute ist nun auch das erste deutsche MP3-Ripunternehmen online. Unter www.ipodload.de bietet Betreiber Korthaus seine Kopierdienste an. Fraglich ist, wie lange noch, denn die Anwälte der Musikindustrie drohen mit einstweiligen Verfügungen gegen den in ihren Augen illegalen MP3-Kopierdienst.