Das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen hat mit Beschluss vom 21. Januar 2008 rechtskräftig entschieden, dass die beklagte Stadt nicht verpflichtet werden kann, die von einer Stadthallenbetriebs-GmbH (an welcher die Stadt zu 50 Prozent beteiligt ist) geführte Halle ohne Wenn und Aber an einen anfragenden Musicalveranstalter zu vermieten. Grundlagen für einen Zulassungsanspruch finden sich in den Gemeindeordnungen der Länder.
Stadthallenbetreiber müssen nicht bedingungslos vermieten
Stadthallenbetreiber sind nicht verpflichtet, ihre Räumlichkeiten „ohne Wenn und Aber“ an anfragende Veranstalter zu vermieten. Dies ergab das Urteil in einem Musterprozess, den der Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft (IDKV) gegen den Europäischen Verband der Veranstaltungscenter (EVVC) führte. MusikWoche bat Rechtsanwalt Ulrich Poser um eine juristische Analyse des Urteils und einen Kommentar in seiner Eigenschaft als Justiziar des EVVC.






