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SoundExchange will höhere Webcasting-Tantiemen

Der Betrieb eines Webradios könnte in den USA bald ein kaum finanzierbares Unterfangen werden. Sollte die zuständige Schlichtungsstelle ihre Vergütungsvorschläge tatsächlich umsetzen, droht vor allem kleineren Webcastern das wirtschaftliche Aus.

Der Betrieb eines Webradios könnte in den USA bald ein kaum finanzierbares Unterfangen werden. Sollte die zuständige Schlichtungsstelle ihre Vergütungsvorschläge tatsächlich umsetzen, droht vor allem kleineren Webcastern das wirtschaftliche Aus.

Das Copyright Royalty Board (CRB) folgt mit seinen geplanten Tantiemensätzen weitgehend den Forderungen der Verwertungsgesellschaft SoundExchange, die die Lizenzgebühren für die Masterrechte an online gesendeten Songs einsammelt. Demnach werden Webcaster künftig mit einem Progressionsmodell zur Kasse gebeten: Für das Jahr 2006 veranschlagt das CRB 0,08 Cents für jeden Song, der an einen Hörer gestreamt wurde. In diesem Jahr sollen es bereits 0,11 Cents sein – in den Folgejahren soll der Tarif dann auf 0,14 Cent, 0,18 und schließlich 0,19 Cents im Jahr 2010 steigen.

Obendrein fällt eine Standardgrundgebühr von 500 Dollar pro Webcaster an. Für einen durchschnittlichen Webcaster, der 16 Songs pro Stunde spielt, bedeutet dies für das Jahr 2006 Kosten in Höhe von 1,28 Cents pro Hörerstunde. Dieser Betrag multipliziert sich natürlich noch mit der Anzahl der Hörer. Nimmt man z.B. die November-Quoten des AOL Radio Network in den USA, dann müsste der Onlineriese nach Expertenschätzung für die in jenem Monat 2,1 Milliarden gestreamten Songs rund 1,65 Millionen Dollar an SoundExchange abführen. Übers Jahr kämen somit also rund 20 Millionen Dollar zusammen.

Nach Ansicht vieler kleinerer Webradio-Anbieter sind Tantiemensätze dieser Größenordnung nicht refinanzierbar. Unter Einbeziehung aller Erlösquellen kommt ein US-Webcaster im Schnitt auf 1,0 bis 1,2 Cents Umsatz pro Hörerstunde. Und die SoundExchange-Tantiemen sind nicht die einzigen Lizenzgebühren, die ein Onlineradio abführen muss: Auch die Verwertungsgesellschaften ASCAP, BMI und SESAC wollen im Namen der Urheber – nicht der Masterrechte-Inhaber – für die Aufführungsrechte bezahlt werden.

Noch sind die vorgeschlagenen Tarife des CRB nicht veröffentlicht, doch Beobachter rechnen damit, dass die Webcaster gegen diese Tantiemensätze in Berufung gehen werden.

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