In den Auseinandersetzungen zwischen den Rechteinhabern von Plattenfirmen oder Musikverlagen einerseits und Nutzern der Kataloge wie Onlinediensten andererseits geht es oftmals auch um den tatsächlichen Umfang der Rechtepakete. Betreiber von Plattformen beklagen dann etwa im Zusammenhang mit Gesprächen mit Verwertungs- gesellschaften, dass sie oftmals gar nicht wissen können, welche Rechte hier verhandelt werden. Im Gegenzug sorgen sich Rechteinhaber und Urheberorganisationen um die Hoheit über ihre Datenbestände.
Sony/ATV macht Katalog zugänglich
Im Streit zwischen Rechteinhabern und Nutzern geht es oft auch um den Umfang der Rechtepakete. Sony/ATV Music Publishing setzt dabei nun auf Transparenz – und macht eine Liste seines Katalogs verfügbar.






