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Sony Music reicht zweite Klage gegen KI-Musikdienst Udio ein

Die Sony Music Group und deren Unterlabels gehen mit einer neuen Klage gegen den KI-Musikdienst Udio vor. Im Zentrum stehen mehr als 30.000 Musikaufnahmen, die dem Unternehmen zufolge ohne Lizenz zum Training generativer KI-Modelle verwendet wurden.

Sony Music hat am 20. Juli 2026 eine zweite Urheberrechtsklage gegen den KI-Musikdienst Udio eingereicht. Die am Montag beim zuständigen Bundesgericht in New York eingereichte Klage listet 30.117 Aufnahmen auf, die das Unternehmen als unrechtmäßig zum Training generativer KI-Modelle genutzt sieht. Klägerin ist neben Sony Music eine Reihe angeschlossener Labels, darunter Arista Records und LaFace.

Die neue Klage folgt auf eine Entscheidung des zuständigen Gerichts vom 29. Juni 2026, mit der ein Antrag von Sony abgelehnt wurde, die betreffenden Aufnahmen der bereits im Juni 2024 eingereichten und von der RIAA koordinierten ursprünglichen Klage gegen Udio hinzuzufügen.

Das Gericht erkannte zwar das Recht der Kläger an, gegen Verletzungen sämtlicher urheberrechtlich geschützter Werke vorzugehen und dafür Schadenersatz zu fordern, stellte jedoch klar, dass dies nicht zwingend im selben Verfahren geschehen müsse. Auf diese Formulierung stützt sich Sony bei der neuen Klage.

Im Zuge der Beweisaufnahme im ursprünglichen Verfahren hatte Sony mittels akustischer Fingerabdruckerkennung Zugang zu Udios Trainingsdaten erhalten und dabei nach eigenen Angaben mehrere hunderttausend eigene Aufnahmen identifiziert. Die nun geltend gemachten 30.117 Werke stellen laut Klageschrift nur einen kleinen Teil davon dar.

Udio hatte in seiner Antwort auf die ursprüngliche Klage eingeräumt, seine Modelle mit einer großen Menge unterschiedlicher Tonaufnahmen trainiert zu haben, zu denen vermutlich auch Rechte der Klägerinnen zählten. Allerdings stützt sich das KI-Unternehmen auf die Regelung zum Fair Use von urheberrechtlich geschützter Musik. Ob zurecht, darüber müssen noch die Gerichte entscheiden.

Die neue Klage wirft Udio zudem vor, zahlreiche Aufnahmen per Stream-Ripping von YouTube heruntergeladen und dabei technische Schutzmaßnahmen der Plattform umgangen zu haben. Sony fordert gesetzlichen Schadenersatz von bis zu 150.000 Dollar je Werk, zusätzlich bis zu 2500 Dollar pro Umgehungshandlung sowie eine Unterlassungsverfügung.

Udio hat seit dem Marktstart im April 2024 Lizenzvereinbarungen mit mehreren Rechteinhabern geschlossen, darunter Universal Music und Warner Music. Sony ist bislang der einzige der drei Major-Konzerne, der keine Einigung mit dem von ehemaligen Google-DeepMind-Forschern gegründeten Unternehmen erzielt hat. Ein paralleles Verfahren von Universal Music und Sony gegen den KI-Dienst Suno ist vor einem Bundesgericht in Massachusetts im Gange. Warner Music hatte sich dort im November 2025 mit Suno geeinigt und war aus dem Verfahren ausgeschieden.