Recorded & Publishing

Sony Music Publishing und Warner Chappell Music verklagen Anthropic

Nachdem bereits Universal Music, Concord, BMG und Round Hill rechtliche Schritte gegen Anthropic eingeleitet hatten, reichten Sony Music Publishing und Warner Chappell Music am 28. August 2026 eine Klage gegen das KI-Unternehmen ein.

Die große Klagewelle der Musikindustrie gegen die KI-Industrie geht weiter. Während sich einige Akteure wie Warner Music und BMG mit Suno geeinigt haben, steht der KI-Entwickler Anthropic, vor allem bekannt für das Modell „Claude“, weiter im Kreuzfeuer der gesamten Branche.

Bereits im Herbst 2023 reichten Universal Music, die Concord Music Group und ABKCO gemeinsam eine Klage gegen Anthropic ein. Dieses Verfahren zieht sich nach wie vor hin – derweil muss sich das KI-Unternehmen gegen weitere Akteure der Branche verteidigen. Im März 2026 zog BMG nach und bezog sich mit 493 Werken auf deutlich weniger als die über 20.000 Stücke, die die Majors zur Beweisführung aufzählten.

Am 28. August 2026 zogen schließlich auch Sony Music Publishing und Warner Chappell Music nach und reichten bei einem kalifornischen Gericht eine Klage gegen Anthropic sowie die beiden Gründer Dario Amodei und Benjamin Mann ein.

Klassischerweise geht es um die urheberrechtswidrige Verwendung geschützter Werke beim KI-Training von „Claude“ sowie um eine Urheberrechtsverletzung durch die Outputs. Zudem wird Anthropic vorgeworfen, Hinweise auf den Urheberrechtsschutz vorsätzlich aus den Metadaten entfernt zu haben.

Die Klage der beiden Musikverlage stützt sich zum Großteil auf die Urteile aus den Prozessen einiger Buchverlage gegen Anthropic. Demnach hätten die „Claude“-Entwickler ihr Modell auf Literatur aus verschiedenen Filesharing-Datenbanken wie LibGen oder PiLiMi trainiert, in denen sich auch Notenblätter sowie Songtexte befunden hätten. Ebenso soll Anthropic laut der Klage urheberrechtlich geschützte Texte von Plattformen wie MusixMatch und LyricFind verwendet haben.

In der Anklageschrift ist konkret die Rede von den Titeln „Ain’t No Mountain High Enough“, „All I Want for Christmas Is You“, „Eye of the Tiger“, „Livin’ on a Prayer“, „September“, „Hallelujah“ und „Uptown Funk“.

Sony und Warner fordern pro vorsätzlich verletztem Werk bis zu 150.000 Dollar Schadensersatz sowie bis zu 25.000 Dollar für jede illegale Entfernung von Urheberinformationen.