Recorded & Publishing

BMG verklagt Anthropic

BMG dürfte mehr als 70 Millionen Dollar erwarten, wenn der Musikarm der Bertelsmann-Gruppe in allen Anklagepunkten bezüglich der Urheberrechtsverletzungen seitens Anthropic Recht bekommt. BMG fordert 150.000 Dollar für jedes der 493 in der Anklage herangezogenen Werke, darunter Songs von den Rolling Stones, Bruno Mars oder Ariana Grande.

Es gibt neue Entwicklungen im Spannungsfeld Musikbranche versus KI-Unternehmen. Nachdem die Universal Music Publishing Group und Concord bereits gerichtlich gegen Anthropic vorgegangen sind, hat nun auch BMG Klage gegen das wertvolle KI-Unternehmen eingereicht. Anthropic hat mit „Claude“ eines der weltweit bekanntesten KI-Sprachmodelle entwickelt.

BMG wirft Anthropic vor, Werke, die von den Verlagsdivisionen des Bertelsmann-Musikarms urheberrechtlich betreut werden, rechtswidrig für das Training des KI-Modells „Claude“ verwendet zu haben. Ebenso gelte dies für die Outputs des Modells. Darüber hinaus bringt BMG vier weitere Anklagepunkte vor: direkte Urheberrechtsverletzung durch das Herunterladen von Torrents, mitwirkende Urheberrechtsverletzung, indirekte Urheberrechtsverletzung und das Entfernen oder Verändern von Copyright-Informationen (CMI).

Laut Anklage umfasst der Katalog der von BMG verwalteten Werke rund vier Millionen Songs. In der Anklage werden 493 dieser Werke genannt, darunter Songs von Louis Armstrong, Bruno Mars, Ariana Grande, den Rolling Stones oder 3 Doors Down.

Pro Song legt BMG die Schadenssumme auf 150.000 Dollar fest. Eine einfache Rechnung ergibt somit, dass BMG im besten Fall eine Summe von knapp 74 Millionen Dollar herausholen könnte.

In früheren, ganz ähnlichen rechtlichen Auseinandersetzungen verwies Anthropic stets auf das im amerikanischen Gesetz verankerte Fair-Use-Prinzip. Da diese Einschätzung einigen Richter:innen zusagte, stützten sich zuletzt immer mehr Klagen auf das unrechtmäßige Herunterladen von Torrent-Dateien. Deshalb sah sich Anthropic schließlich gezwungen, sich mit einem Zusammenschluss von Buchverlagen auf eine Vergleichssumme von 1,5 Milliarden Dollar zu einigen.

Weltweit gibt es noch keine dedizierte Rechtsprechung für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke durch KI-Unternehmen zum Training ihrer Modelle. Allerdings haben die Musik-Majors bereits Deals mit Musik-KI-Firmen abgeschlossen, darunter die viel beachtete Vereinbarung zwischen der Warner Music Group und Suno.

Im Herbst 2025 klagte die deutsche Verwertungsgesellschaft GEMA gegen ChatGPT, ein sogenanntes Large Language Model, wegen der urheberrechtswidrigen Verwendung von Songtexten zum Training des Chatbots. Die vorsitzende Richterin Elke Schwager am Landgericht München I entschied diesbezüglich für die GEMA.