Nachdem Sony Music den Bezahldienst PayPal aufgefordert hat, die Adresse eines Nutzers offenzulegen, der Inhalte der Musikfirma illegal zum Download angeboten hat, entschied das Landgericht Hamburg nun, dass PapyPal die Adresse des Urheberrechtsverletzers nennen muss.
Sony Music geht gegen Urheberrechtspiraten bei PayPal vor
Nachdem Sony Music den Bezahldienst PayPal aufgefordert hat, die Adresse eines Nutzers offenzulegen, der Inhalte der Musikfirma illegal zum Download angeboten hat, entschied das Landgericht Hamburg nun, dass PapyPal die Adresse des Urheberrechtsverletzers nennen muss.






