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Sony BMG vergleicht sich mit Kopierschutzopfern

In der Kopierschutzkrise bei Sony BMG zeichnet sich Entspannung ab. Eine erste Sammelklage in den USA wurde nun vorläufig durch einen außergerichtlichen Vergleich beigelegt. Der Major zahlt allen betroffenen Kunden eine Entschädigung.

In der Kopierschutzkrise bei Sony BMG zeichnet sich Entspannung ab. Eine erste Sammelklage in den USA wurde nun vorläufig durch einen außergerichtlichen Vergleich beigelegt. Käufer von CDs mit den Kopierschutzsystemen XCP oder MediaMax sollen nun entschädigt werden. Kunden einer XCP-CD können dabei eine von zwei Optionen wählen: Entweder sie erhalten 7,50 Dollar und die Möglichkeit, eines von 200 Alben aus dem Sony-BMG-Katalog kostenlos bei einem von drei Downloadshops herunterzuladen, oder sie verzichten auf den Scheck und erhalten Gutscheine für drei Albumdownloads. Käufer einer MediaMax-CD bekommen kein Bargeld, sondern die Musik der jeweiligen CD als DRM-freie MP3-Files sowie einen kostenlosen Albumdownload. Einer der drei Onlineshops wird der iTunes Music Store sein; die Gutscheine können innerhalb von sechs Monaten eingelöst werden. Theoretisch kommen auf den Major nun kosten von über 35 Mio. Dollar zu. Rechnet man die Handelsabgabepreise für die freien Downloads mit ein, muss Sony BMG zusätzlich auf mindestens zehn Mio. Dollar verzichten.

In dem Schlichtungsvertrag, der bei einem New Yorker Gericht hinterlegt wurde, verpflichtet sich Sony BMG zur vollständigen Rückholung der ausgelieferten XCP-CDs, die MediaMax-Ware bleibt indes im Handel. Allerdings will der Major keine CDs mit den Kopierschutzversionen MediaMax 3.0 und 5.0 mehr herstellen. Und von XCP will Sony BMG laut dem Vergleich bis 2008 komplett die Finger lassen.

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