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Sony BMG muss Beyoncé-Album streichen

Mit der Wiederveröffentlichung von Beyoncés „B’Day“ hat sich Sony BMG in den USA Ärger eingehandelt. Für einen der Bonustitel auf dem Album wurden angeblich die Rechte nicht geklärt. Eine Klage ist bereits anhängig.

Mit der Wiederveröffentlichung von Beyoncés „B’Day“ hat sich Sony BMG in den USA Ärger eingehandelt. Für einen der Bonustitel auf dem Album wurden angeblich die Rechte nicht geklärt.

Beim Titel „Still In Love (Kissing You)“ handelt sich um eine Coverversion von „I’m Kissing You“, mit dem die Sängerin Des’Ree 1996 reüssierte. Timothy Attack, der Co-Autor des Songs, und sein Verlag The Royalty Network behaupten nun, Columbia Records habe für die Verwendung des Titels nicht die nötigen Lizenzen eingeholt. Sony BMG musste daher bereits die weitere Auslieferung von „B’Day“ stoppen.

Die Neuauflage der Platte verschaffte Beyoncé in der Woche nach Ostern den Aufstieg von Platz 69 auf Rang sechs in den Charts. Seit der Veröffentlichung Anfang April hat Sony BMG mehrere Hunderttausend Exemplare dieser „Deluxe Edition“ an den Handel ausgeliefert und 214.000 Stück davon verkauft.

Eine Anhörung am 4. Mai soll über eine einstweilige Verfügung entscheiden und wird klären, ob der Major möglicherweise alle noch im Handel befindlichen unverkauften Kopien zurückrufen muss. Aus den Downloadshops wurde der strittige Song bereits entfernt. Dem Vernehmen nach will Sony BMG die Deluxe-Version von „B’Day“ noch mal neu auflegen – diesmal ohne „Still In Love (Kissing You)“.

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